Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Nutzung des High Spirits Hochseilgartens gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") des High Spirits Hochseilgartens

1. Nutzungvoraussetzungen

1.1. Mündliche und schriftliche Anmeldungen für eine Veranstaltung im High Spirits Hochseilgarten  sind  verbindlich.  Mit  Zugang  einer  Anmeldebestätigung (mündlich  oder  schriftlich)  vom  High  Spirits  Hochseilgarten  kommt  der Teilnahmevertrag zustande.
 
1.2. Jeder  Teilnehmer  muss  die  Allgemeinen  Geschäftsbedingungen  vor  Betreten des Hochseilgarten durchlesen. Mit dem Entrichten des Eintrittsgeldes bestätigt der Teilnehmer, dass er die AGBs zur Kenntnis genommen hat und vorbehaltlos mit ihnen einverstanden ist.  
 
1.3. Minderjährige müssen vor der Nutzung des Hochseilgartens eine unterschrieben Einverständniserklärung  der  Erziehungsberechtigten vorlegen, um den Hochseilgartens ohne  Erziehungsberechtigten  betreten  zu  dürfen.  Der Unterzeichnende  bestätigt  mit  seiner  Unterschrift,  dass  er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und sein Kind darüber aufgeklärt hat und erklärt seine  Einwilligung  zum  Abschluss  eines  entsprechenden  Nutzungsvertrages seines Kindes.
 
1.4. Die Erziehungsberechtigten von minderjährigen Teilnehmern sind für die Aufsicht während  des  Besuches  und  für  die  Begleitung  während  des  Begehens  des Hochseilgartens alleine verantwortlich.
 
1.5. Der Kinderparcours im High Spirits Hochseilgarten kann von jedem Kind benutzt werden, dass ein Mindestalter von fünf Jahren und eine Körpergröße von min. 1,10  m  hat.  Bei  Kindern  unter  zehn  Jahren  muss  ein  erwachsener  die  Kinder vom Boden aus beaufsichtigen (maximal zehn Kinder pro Erwachsenen). Für die übrigen  Parcours  muss  der  Teilnehmer  eine  Mindestgröße  von  1,40  m  haben und darf nicht schwerer als 110 Kilo sein. Kleinere Teilnehmer können Teile der jeweiligen Anlage in Begleitung eines Erwachsenen benutzen.
 
1.6. Der Teilnehmer hat das Eintrittsgeld vor der Nutzung des Hochseilgartens zu entrichten.
 
1.7. Schwangere dürfen aus Sicherheitsgründen nicht mitklettern.
 
1.8. Der  Teilnehmer  bestätigt  mit  dem  Entrichten  des  Eintrittsgeldes,  dass  er körperlich gesund ist und keine berauschenden oder sonstigen, die geistige oder körperliche  Verfassung  einschränkenden  Mittel  (z.B.  Alkohol,  Medikamente, Betäubungsmittel,  sonstige  Drogen)  konsumiert  hat,  dass  er  nicht  an  einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigungen leidet, die bei  der  Nutzung  des  Hochseilgarten  eine  Gefahr  für  die  eigene  Person  und Gesundheit oder die der anderen Personen darstellen kann.  
 
1.9. Der  High  Spirits  Hochseilgarten  behält  sich  das  Recht  vor,  auf  der  gesamten Anlage  Foto-,  Film-  und  Webcam-  Aufnahmen  zu  Werbe-  und  Informationszwecken  zu  machen.  Sollte  ein Teilnehmer  damit  nicht  einverstanden  sein,  so hat  er  dies  den  Mitarbeitern  des  High  Spirits  Hochseilgartens  ausdrücklich mitzuteilen.

2. Wichtige Sicherheitshinweise
 
2.1. Die Benutzung des Hochseilgarten ist mit Risiken verbunden. Das Begehen der kompletten Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Eine durchschnittliche körperliche Fitness wird vorausgesetzt.
 
2.2. Jeder  Teilnehmer  muss  vor  der  Benutzung  des  Hochseilgartens  (auch  bei wiederholtem Besuch) an der Sicherheitseinweisung teilnehmen. Besitzer einer so genannten „High-Spirits-VIP-Karte“ sind davon ausgenommen.  
 
2.3. Die  ausgeliehene  Ausrüstung  (Helm,  Gurt,  usw.)  muss  nach  Anweisung  der Sicherheitseinweisung benutzt werden. Sie ist nicht auf Andere übertragbar und darf nur unter Anleitung des Personals an- und abgelegt werden. Sie muss nach der Benutzung wieder zurückgegeben werden.  
 
2.4. Während  des  gesamten  Aufenthaltes  ist  sämtlichen  Anweisungen  und Entscheidungen  der  Mitarbeiter  des  High  Spirits  Hochseilgartens  unverzüglich Folge zu leisten.
 
2.5. Der Teilnehmer darf zu keinem Zeitpunkt ungesichert sein! Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner  gleichzeitig  aus  dem  Sicherungsseil  ausgehängt  werden. Eltern  müssen  sich  über  die  sachgerechte  Sicherung  Ihres  Kindes  stets vergewissern.
 
2.6. Auf  dem  Baumplattformen  dürfen  sich  höchstens  vier  Teilnehmer  gleichzeitig befinden (Ausnahme: große Hauptplattform). Auf den zwischen den Plattformen befindlichen  Elementen  dürfen  sich  maximal  zwei  Teilnehmer  gleichzeitig bewegen.
 
2.7. Es  dürfen  beim  Begehen  des  Hochseilgartens  keine  Gegenstände  mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder fremde Personen (z.B. durch Herunterfallen) darstellen können (Taschen, Rucksäcke, Schmuck, Uhren, Handys,  Kameras,  etc.).  Lange  Haare  sind  in  geeigneter  Weise  durch  ein Haargummi o.Ä. zusammenzubinden, um Verletzungen zu verhindern. Festes, geschlossenes Schuhwerk ist Voraussetzung, Sandalen oder Flipflops sind nicht gestattet.
 
2.8. Auf  dem  Gelände  des  Hochseilgartens  dürfen  nur  die  angelegten  bzw. ausgewiesenen Wege benutzt werden. Das Gelände darf nicht mit dem Material des Hochseilgartens verlassen werden.
 
2.9. Das Rauchen mit angezogenem Klettergurt oder in dessen Nähe ist verboten.

 
3. Haftungsbeschränkungen
 
3.1. Der  High  Spirits  Hochseilgarten  haftet  im  Rahmen  der  gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Vermögens- und Sachschäden haftet der High Spirits Hochseilgarten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter.

3.2. Bei  Zuwiderhandlungen  oder  Verstößen  gegen  Anweisungen  der  Mitarbeiter übernimmt  der  High  Spirits  Hochseilgarten  keine  Haftung  für  die  damit verbundenen Schäden.

3.3. Für  Schäden,  Verlust  oder  Verschmutzung  der  Kleidung  oder  anderer  selbst mitgebrachter Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

3.4. Bei  Aufbewahrung  von  Gegenständen  übernimmt  der  Hochseilgarten  keine Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung.

3.5. Bei  Beschädigung oder Verlust  von  Ausrüstungsgegenständen  und/oder  bei Beschädigung der Anlage behält sich der High Spirits Hochseilgarten das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

3.6. Unfälle, Verletzungen oder Sachschäden müssen unverzüglich einen Mitarbeiter des High Spirits Hochseilgartens gemeldet werden.


4. Missachtung von Sicherheitshinweisen und Anweisungen

4.1. Bei Zuwiderhandlung oder Verstößen gegen die Sicherheitshinweise oder gegen Anweisungen  der  Mitarbeiter  des  High  Spirits  Hochseilgartens  kann  der betreffenden Teilnehmer vom Besuch des Hochseilgartens, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes, ausgeschlossen werden.

4.2. Für Schäden, die dem Teilnehmer nur dadurch entstehen, dass er Anweisungen der Mitarbeitern nicht Folge geleistet oder sich nicht an die Sicherheitshinweise gemäß  Ziffer  2  gehalten  hat,  übernimmt  der  High  Spirits  Hochseilgarten  keine Haftung.

4.3. Bei Missachtung der Sicherheitshinweise und/oder Anweisungen der Mitarbeiter behält  sich  der  High  Spirits  Hochseilgarten  das  Recht  vor,  Schadensersatzansprüche gegen den Teilnehmer geltend zu machen.


5. Stornierung, Nichtnutzung und Betriebseinstellung

5.1. Der  Kunde  kann  jederzeit  von  seiner  Anmeldung  zurücktreten.  Die Rücktrittserklärung  muss  schriftlich  erfolgen.  Der  Hochseilgarten  High  Spirits kann einer Ausfallentschädigung verlangen. Den Ersatzanspruch entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Auflistung: 
- Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Kosten
- Bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20% des Gesamtpreises
- Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Gesamtpreises
- Bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 80% des Gesamtpreises
- am Veranstaltungstag oder bei Nichtantritt: 100% des  Gesamtpreises

Für online über das Buchungssystem getätigte Ticketkäufe gilt: Gebuchte Kletterzeiten können bis 24 Stunden vor der Startzeit per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kostenlos auf einen späteren Zeitpunkt gebucht werden, alternativ kann der gezahlte Betrag in einen Gutschein umgewandelt werden.
 
5.2. Angemeldete Teilnehmer haben bis zum Veranstaltungsbeginn das Recht, ihre Anmeldung durch eine Ersatzperson wahrnehmen zu lassen. In diesem Fall tritt die Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ein.  

5.3. Beendet  der  Gast  den  Besuch  des  Hochseilgartens  vorzeitig  auf  eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises.  

5.4. Wir behalten uns das Recht vor, den Betrieb der kompletten Anlage oder Teile der Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Sturm, Gewitter, Regen, Reparaturarbeiten, etc.) einzustellen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung.

6. Salvatorische Klausel

Sollte  eine  Klausel  dieser  AGB  unwirksam  sein,  so  tritt  an  ihre  Stelle  die diesbezügliche  gesetzliche  Regelung.  Die  übrigen  Vertragsbestimmungen  und die Wirksamkeit des Vertrages bleiben im Ganzen hiervon unberührt.


Stand: Juni 2022

Hier können Sie sich die aktuelle AGB auch herunterladen.