Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Nutzung des High Spirits Hochseilgartens gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") des High Spirits Hochseilgartens

1. Nutzungsvoraussetzungen

1.1. Mündliche und schriftliche Anmeldungen für eine Veranstaltung im High Spirits Hochseilgarten sind verbindlich. Mit Zugang einer Anmeldebestätigung (mündlich oder schriftlich) vom High Spirits Hochseilgarten kommt der Teilnahmevertrag zustande.
 
1.2. Jeder Teilnehmende muss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor Betreten des Hochseilgarten durchlesen. Mit dem Entrichten des Eintrittsgeldes bestätigt der Teilnehmer, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und vorbehaltlos mit ihnen einverstanden ist.  
 
1.3. Minderjährige müssen vor der Nutzung des Hochseilgartens eine unterschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen, um den Hochseilgarten ohne Erziehungsberechtigte betreten zu dürfen. Der Unterzeichnende bestätigt per Unterschrift, dass er die AGB gelesen und sein Kind darüber aufgeklärt hat und erklärt seine Einwilligung zum Abschluss eines entsprechenden Nutzungsvertrages seines Kindes.
 
1.4. Die Erziehungsberechtigten von minderjährigen Teilnehmenden sind für die Aufsicht während des Besuches und für die Begleitung während des Begehens des Hochseilgartens alleine verantwortlich.
 
1.5. Für den Kinderparcours im High Spirits Hochseilgarten sind ein Mindestalter von fünf Jahren und eine Mindestkörpergröße 1,10m Voraussetzung. Bei Kindern unter zehn Jahren muss ein Erwachsener die Kinder vom Boden aus beaufsichtigen (maximal zehn Kinder pro Erwachsenen). Für die übrigen Parcours ist eine Mindestgröße von 1,40m Voraussetzung. Kleinere Teilnehmende können Teile der jeweiligen Anlage in Begleitung eines Erwachsenen benutzen. Generell ist das maximale Körpergewicht 110kg. 
 
1.6. Der Teilnehmende hat das Eintrittsgeld vor der Nutzung des Hochseilgartens zu entrichten.
 
1.7. Schwangere dürfen aus Sicherheitsgründen nicht mitklettern.
 
1.8. Der  Teilnehmende bestätigt mit dem Entrichten des Eintrittsgeldes,  dass er körperlich gesund ist und keine berauschenden oder sonstigen, die geistige oder körperliche Verfassung einschränkenden Mittel (z.B. Alkohol, Medikamente, Betäubungsmittel, sonstige  Drogen) konsumiert hat,  dass er nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigungen leidet, die bei der Nutzung des Hochseilgarten eine Gefahr für die eigene Person und Gesundheit oder die der anderen Personen darstellen kann.  
 
1.9. Der High Spirits Hochseilgarten behält sich das Recht vor, auf der gesamten Anlage Foto-, Film- und Webcam-Aufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken zu machen. Sollte ein Teilnehmender damit nicht einverstanden sein, so hat er dies den Mitarbeitenden des High Spirits Hochseilgartens ausdrücklich mitzuteilen.

2. Wichtige Sicherheitshinweise
 
2.1. Die Benutzung des Hochseilgarten ist mit Risiken verbunden. Das Begehen der kompletten Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Eine durchschnittliche körperliche Fitness wird vorausgesetzt.
 
2.2. Jeder Teilnehmende muss vor der Benutzung des Hochseilgartens (auch bei wiederholtem Besuch) an der Sicherheitseinweisung teilnehmen. Besitzer einer so genannten „High-Spirits-VIP-Karte“ sind davon ausgenommen.  
 
2.3. Die ausgeliehene Ausrüstung (Helm, Gurt, Sicherung, etc.) muss nach Anweisung der Sicherheitseinweisung benutzt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar und darf nur unter Anleitung des Personals an- und abgelegt werden. Sie muss nach der Benutzung wieder zurückgegeben werden.  
 
2.4. Während des gesamten Aufenthaltes ist sämtlichen Anweisungen und Entscheidungen der Mitarbeitende des High Spirits Hochseilgartens unverzüglich Folge zu leisten.
 
2.5. Der Teilnehmende darf zu keinem Zeitpunkt ungesichert sein. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden. Eltern müssen sich von der sachgerechten Sicherung ihres Kindes stets vergewissern.
 
2.6. Auf den Baumplattformen dürfen sich höchstens vier Teilnehmer gleichzeitig befinden (Ausnahme: große Hauptplattform). Auf den zwischen den Plattformen befindlichen Elementen dürfen sich maximal zwei Teilnehmende gleichzeitig befinden.
 
2.7. Es dürfen beim Begehen des Hochseilgartens keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmenden selbst oder fremde Personen (z.B. durch Herunterfallen) darstellen können (Taschen, Rucksäcke, Schmuck, Uhren, Handys, Kameras, etc.). Lange Haare sind in geeigneter Weise durch ein Haargummi o. Ä. zusammenzubinden, um Verletzungen zu verhindern. Festes, geschlossenes Schuhwerk ist Voraussetzung, Sandalen oder Flipflops sind nicht gestattet.
 
2.8. Auf dem Gelände des Hochseilgartens dürfen nur die angelegten bzw. ausgewiesenen Wege benutzt werden. Das Gelände darf nicht mit dem Material des Hochseilgartens verlassen werden.
 
2.9. Das Rauchen mit angezogenem Klettergurt oder in dessen Nähe ist verboten.

 
3. Haftungsbeschränkungen
 
3.1. Der High Spirits Hochseilgarten haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Vermögens- und Sachschäden haftet der High Spirits Hochseilgarten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeitenden.

3.2. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen der Mitarbeitenden übernimmt der High Spirits Hochseilgarten keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.

3.3. Für Schäden, Verlust oder Verschmutzung der Kleidung oder anderer selbst mitgebrachter Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

3.4. Bei Aufbewahrung von Gegenständen übernimmt der Hochseilgarten keine Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung.

3.5. Bei Beschädigung oder Verlust von Ausrüstungsgegenständen und/oder bei Beschädigung der Anlage behält sich der High Spirits Hochseilgarten das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

3.6. Unfälle, Verletzungen oder Sachschäden müssen unverzüglich einem Mitarbeitenden des High Spirits Hochseilgartens gemeldet werden.


4. Missachtung von Sicherheitshinweisen und Anweisungen

4.1. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen die Sicherheitshinweise oder gegen Anweisungen der Mitarbeitenden des High Spirits Hochseilgartens kann der betreffende Teilnehmende vom Besuch des Hochseilgartens ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes ausgeschlossen werden.

4.2. Für Schäden, die dem Teilnehmenden nur dadurch entstehen, dass er Anweisungen der Mitarbeitenden nicht Folge geleistet oder sich nicht an die Sicherheitshinweise gemäß Ziffer 2 gehalten hat, übernimmt der High Spirits Hochseilgarten keine Haftung.

4.3. Bei Missachtung der Sicherheitshinweise und/oder Anweisungen der Mitarbeitenden behält sich der High Spirits Hochseilgarten das Recht vor, Schadensersatzansprüche gegen den Teilnehmenden geltend zu machen.


5. Stornierung, Nichtnutzung und Betriebseinstellung

5.1. Der Kunde kann jederzeit von seiner Anmeldung zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Der Hochseilgarten High Spirits kann eine Ausfallentschädigung verlangen. Den Ersatzanspruch entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Auflistung: 
- Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Kosten
- Bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20% des Gesamtpreises
- Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Gesamtpreises
- Bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 80% des Gesamtpreises
- am Veranstaltungstag oder bei Nichtantritt: 100% des Gesamtpreises

Die oben genannten Kosten werden nicht geschuldet, wenn der Teilnehmende nachweist, dass dem Hochseilgarten High Spirits ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

Für online über das Buchungssystem "Webclimber" getätigte Ticketkäufe gilt: Gebuchte Kletterzeiten können bis 24 Stunden vor der Startzeit per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kostenlos auf einen späteren Zeitpunkt gebucht werden, alternativ kann der gezahlte Betrag in einen Gutschein umgewandelt werden.
 
5.2. Angemeldete Teilnehmende haben bis zum Veranstaltungsbeginn das Recht, ihre Anmeldung durch eine Ersatzperson wahrnehmen zu lassen. In diesem Fall tritt die Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ein.  

5.3. Beendet der Gast den Besuch des Hochseilgartens vorzeitig auf eigenenWunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises. 

5.4. Wir behalten uns das Recht vor, den Betrieb der kompletten Anlage oder Teile der Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Sturm, Gewitter, Regen, Reparaturarbeiten, etc.) einzustellen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung.

6. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, so tritt an ihre Stelle die diesbezügliche gesetzliche Regelung. Die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages bleiben im Ganzen hiervon unberührt.


Stand: 17. August 2023

Hier können Sie sich die aktuelle AGB auch herunterladen.